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11 Januar 2015

Weihnachten Ade

Ja, es stimmt Weihnachten ist gerade erst vorbei. Für uns hat allerdings Weihnachten 2015 eine größere Rolle gespielt, denn dieses wollten wir unbedingt in unserem neuen Häuschen feiern.
Was war passiert: Nachdem es ja bereits im letzten Jahr ein hin und her bzgl der Bebaubarkeit unseres Bald-Grundstückes gab, wollte ich mich beim Ortbürgermeister noch einmal Rückversichern ob wir nun wirklich im Frühjahr mit dem Bau beginnen können. Und schon waren wir wieder am Anfang, das wäre so nicht richtig und wir würden erst eine Baugenehmigung erhalten wenn die Erschließung in dem Bereich abgeschlossen ist. Wir haben natürlich direkt den Bauträger darüber informiert, da wir diese Woche auch mit den konkreten Planungen beginnen wollten. Alla gut, dann fangen wir halt im Juni an, ist ja auch nicht tragisch. Gleichzeitig haben wir noch einmal überlegt den Notartermin um zwei Monate zu verschieben, um nicht am Ende Probleme mit den Bereitstellungszinsen zu bekommen. Sowohl Bauträger als auch Bank haben uns geraten dies nicht zu tun, da aus der Erfahrung heraus die Verkäufer häufig abspringen und andersweitig verkaufen
Da wir in 2,5h Wochen den Notartermin haben, habe ich mich diese Woche auch noch einmal dem Kaufvertrag gewidmet und eine seltsame Formulierung gefunden. Ich natürlich beim Notar angerufen, was dies konkret bedeutet bzw. ob es das bedeutet was ich denke. Und siehe da, wir dürfen zwar Baugenehmigung und den Rest in unserem Namen beantragen, aber wir dürfen nichts auf dem Grundstück anrühren bevor die Erschließungsmaßnahmen (laut Kaufvertrag 31.8.15) nicht beendet sind, da dann erst das Grundstück in unser Eigentum übergeht. Dies ist natürlich ein großes Problem, denn wir zahlen zum einen ab Kaufpreisfälligkeit (ca. Ende Februar) die Zinsen (okay, ist jetzt kein Riesenproblem), aber gleichzeitig läuft uns die bereitstellungsfreie Zeit weg, denn wir wären am Ende dieser Zeit noch lange nicht mit dem Bau fertig.
Unsere Lösung sieht jetzt aktuell so aus, dass wir morgen mit der Bank reden ob es möglich ist den einen KfW Kredit bereits auszuzahlen, um das Grundstück zu kaufen. Den Rest könnten wir uns recht unumständlich borgen und würden es dann mit Baubeginn und somit mit Beginn des eigentlichen Kredites zurück zahlen. Mal schauen was die Bank dazu sagt! Hoffentlich "Ja"!.

Mittlerweile haben wir ein recht dicken Fell und akzeptieren die Sachen so, da wir es eh nicht ändern können. Uns ärgert hier einfach nur das Verhalten des Grundstücksverkäufers, denn der scheint den Leuten nur das zu erzählen was sie hören wollen und nicht was der Wahrheit entspricht.  Anderenfalls ist es nicht zu erklären, das jetzt auf einmal die Grundstück vorerst nicht bebaut werden dürfen/können.

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